Was darf man mit diesem Führerschein fahren?

  • Krafträder (auch mit Beiwagen)
    • Hubraum mehr als 50ccm oder bbH mehr als 45km/h
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge
    • Hubraum mehr als 50ccm
    • oder bbH mehr als 45km/h
    • oder Leistung mehr als 15kW
 
 
  Wer darf diesen Führerschein machen?  
   
  Mindestalter
24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang
21 Jahre für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15kW
20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren
 
  Welchen Führerschein muß man vorher schon haben? Keinen  
 
  Welche Ausbildung ist für diesen Führerschein erforderlich? (*)  
 
 
Theorieunterricht Grundstoff
12
x 90 Minuten
Theorieunterricht klassenspezifischer Stoff
4
x 90 Minuten
praktische Übungsstunden
nach Bedarf
je 45 Minuten
Sonderfahrten auf Bundes- oder Landstraßen
5
x 45 Minuten
Sonderfahrten auf Autobahnen
4
x 45 Minuten
Sonderfahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit
3
x 45 Minuten
theoretische Prüfung
ja
ca. 30 Minuten
praktische Prüfung
ja
min. 70 Minuten
 
 
 
(*) Die Angaben beziehen sich auf die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Bei Wiedererteilung, Erweiterung oder Umschreibung ergeben sich andere Werte. Nähere Informationen bekommst Du in der Fahrschule.